Miet- und Pachtrecht
Sie sind Vermieter/in/Verpächter/in oder Mieter/in/Pächter/in und haben Fragen hinsichtlich Ihres Miet- oder Pachtverhältnisses? Sie möchten Ihr Miet- bzw. Pachtverhältnis beenden?
Wir können Sie bei diesen Fragen umfassend beraten und vertreten – oft hilft eine frühzeitige Beratung, falschen Vorstellungen vorzubeugen und spätere, kostenträchtige Verfahren zu vermeiden!
- Gestaltung, Ergänzung und Überprüfung von Miet- und Pachtverträgen (individuelle Verträge und/oder Formularverträge)
- Beendigung von Wohnungs-Mietverträgen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag durch Vermieter/in oder Mieter/in; auf Vermieterseite insbesondere die Eigenbedarfskündigung und Kündigung wegen Vertragsverstößen des Mieters/der Mieterin
- Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen
- Wer muss wann Renovierungen/Schönheitsreparaturen in der Wohnung durchführen?
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Mieterhöhungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften, unter anderem der so genannten Mietpreisbremse
- Beratung bei Mängeln der Wohnung (Mietminderung durch den Mieter, Abwehr von Mietminderungen durch den Vermieter)
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen am Ende des Wohnungsmietverhältnisses bei (vermeintlicher) Verschlechterung der Mietwohnung
- Abrechnung der Kaution am Ende des Mietverhältnisses (Vermieter) bzw. Geltendmachung des Kautionsrückzahlungsanspruches (Mieter)
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Rechtsanwältin Wermescher, seit Jahren Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht mit viel Berufserfahrung und ständiger fachlicher Weiterbildung